Die Wahl der Bestattungsart

Wer entscheidet über Bestattungsort und Bestattungsform?

Für die Wahl von Bestattungsformen und Bestattungsort  ist in erster Linie der Wille der verstorbenen Person ausschlaggebend. Je nach Bundesland gelten für dieses Thema individuelle Gesetze. Eine Einäscherung sollte entweder vom Verstorbenen oder durch berechtigte Verwandte ausdrücklich und schriftlich angeordnet werden. Ebenso verhält es sich mit der Urnenbeisetzung auf See. Erdbestattungen, also die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne, dürfen nur auf Friedhöfen vorgenommen werden.

Die Erdbestattung ist die konventionelle Bestattungsform. Sie betrifft mehr als die Hälfte aller Bundesbürger. Die verstorbene Person wird in einem Sarg auf einer Wahl- oder Reihengrabstelle der Erde übergeben. Alternativ ist eine Feuerbestattung möglich. Hier wird der Körper eingeäschert und in der Regel in einer Urne auf einer Urnengrabstelle beigesetzt. Eine Variante der Feuerbestattung ist die Seebestattung, bei der die Urne der See übergeben wird.

Die Erdbestattung

Sie ist die traditionellste Form der Bestattung. Eine besondere Willenserklärung des/der Verstorbenen ist dazu nicht notwendig. Als Grabarten stehen Einzel- und Doppelgräber sowie Reihen-, Wahl- und Rasengräber zur Auswahl. Für jede Grabart gibt es ein Nutzungsrecht für einen bestimmten Zeitraum.

Die Feuerbestattung

Eine Trauerfeier mit dem Sarg vor der Einäscherung bietet die beste Möglichkeit, in einem sehr pietätvollen Rahmen von dem/der Verstorbenen Abschied zu nehmen. Die Urne wird zu einem späteren Zeitpunkt im engsten Familienkreis beigesetzt. Es besteht auch die Möglichkeit, die Trauerfeier im Rahmen der Urnenbeisetzung zu gestalten. Für die Feuerbestattung ist eine besondere Willenserklärung des/der Verstorbenen erforderlich.

Die Seebestattung

Sie ist eine besondere Form der Urnenbeisetzung und kann zu Lebzeiten, oder auch im Todesfall von den Angehörigen, verfügt werden. Grundsätzlich kann die Beisetzung in der Ost- oder Nordsee sowie im Atlantik erfolgen. Die Angehörigen können auf Wunsch der Seebestattung beiwohnen.
 

Die Baumbestattung

Sie ist als Bestattungsart noch ziemlich neu. Die Asche des/der Verstorbenen wird im Wald direkt bei den Wurzeln eines Baumes in die Erde eingebracht. Dieser Baum dient als Grab und Grabmal. Er nimmt die Asche mit seinen Wurzeln auf: Sinnbild für ein Leben über den Tod hinaus. An einem Baum kann die Asche eines Einzelnen aber auch einer Familie eingebracht werden.

Die Almwiesenbestattung

Hierbei wird die Asche des Verstorbenen in der Schweiz auf einer Almwiese in ein Blumenmeer vergraben. Es besteht keine Möglichkeit zur Aufstellung eines Grabsteines oder Kreuzes, jedoch ist eine Feier mit Angehörigen möglich.

Die anonyme Bestattung

Zunächst findet eine Feuerbestattung statt. Im Anschluss folgt zu einem unbekannten Zeitpunkt sowie ohne Trauergäste eine Urnenbeisetzung auf einem Gemeinschaftsfeld des Friedhofes. Hier gibt es keinen Namenshinweis auf die dort ruhenden Verstorbenen.
Die anonyme Bestattung wird oftmals gewählt, weil man seine Angehörigen nicht mit der Grabpflege belasten möchte. Man sollte jedoch nicht außer Acht lassen, dass es Hinterbliebenen zuweilen leichter fällt mit ihrer Trauer umzugehen, wenn sie einen konkreten Ort aufsuchen können. Alternativ dazu gibt es Rasen- und Gemeinschaftsgräber sowie Kolumbarienwände, bei denen ebenfalls keine Grabpflege anfällt, es aber einen Ort der Trauer gibt.